Geräte mit einer freien Fallhöhe von höchstens 60 cm. Bis zu dieser Höhe verlangt die EN 1177 keinen stossdämpfenden Belag — gewachsener Rasen genügt. Das macht diese Geräte zur wirtschaftlichsten Art, einen Kita- oder Kleinkindbereich einzurichten: kein Aushub, keine Platten, keine Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Unter 60 cm freier Fallhöhe entfällt die Pflicht zum stossdämpfenden Belag; der Fallraum von 1.5 m rund um das Gerät bleibt. Für Kinder unter drei Jahren gelten zusätzlich engere Öffnungsmasse gegen Kopf- und Körperdurchschlupf, und Podeste brauchen früher geschlossene Brüstungen.
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Vinci ROBINIA RB1337
Fallhöhe 0.6 m · 0.4 × 0.3 m
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Vinci ROBINIA RB1244
Fallhöhe 0.6 m · 1.7 × 1.3 m
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Vinci ROBINIA RB1334
Fallhöhe 0.6 m · 1.2 × 1.2 m
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Vinci RECYCLED RC1469
Fallhöhe 0.6 m · 0.8 × 0.1 m
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