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🧸 Kita & Kleinkinder 0–3

0 Geräte · Fallhöhe bis 60 cm — kein Fallschutzbelag nötig

Geräte mit einer freien Fallhöhe von höchstens 60 cm. Bis zu dieser Höhe verlangt die EN 1177 keinen stossdämpfenden Belag — gewachsener Rasen genügt. Das macht diese Geräte zur wirtschaftlichsten Art, einen Kita- oder Kleinkindbereich einzurichten: kein Aushub, keine Platten, keine Entsorgung am Ende der Lebensdauer.

EN 1176-1 / EN 1177 — Kleinkindbereich bis 60 cm Fallhöhe

Unter 60 cm freier Fallhöhe entfällt die Pflicht zum stossdämpfenden Belag; der Fallraum von 1.5 m rund um das Gerät bleibt. Für Kinder unter drei Jahren gelten zusätzlich engere Öffnungsmasse gegen Kopf- und Körperdurchschlupf, und Podeste brauchen früher geschlossene Brüstungen.

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