Geräte mit einer freien Fallhöhe von höchstens 60 cm. Bis zu dieser Höhe verlangt die EN 1177 keinen stossdämpfenden Belag — gewachsener Rasen genügt. Das macht diese Geräte zur wirtschaftlichsten Art, einen Kita- oder Kleinkindbereich einzurichten: kein Aushub, keine Platten, keine Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Unter 60 cm freier Fallhöhe entfällt die Pflicht zum stossdämpfenden Belag; der Fallraum von 1.5 m rund um das Gerät bleibt. Für Kinder unter drei Jahren gelten zusätzlich engere Öffnungsmasse gegen Kopf- und Körperdurchschlupf, und Podeste brauchen früher geschlossene Brüstungen.
eibe
balance Hüpfpilz Square Dance
Fallhöhe 0.59 m · 3.3 × 2.4 m
CHF 400
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Hüpfblume
Fallhöhe 0.26 m · 4.0 × 2.1 m
CHF 912
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Balancierstation Terratrampolino
Fallhöhe 0.3 m · 3.4 × 2.1 m
CHF 1'142
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Balancierstation Terratrampolino
Fallhöhe 0.3 m · 3.4 × 2.1 m
CHF 1'238
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Sinnes-Station Sprungstein
Fallhöhe 0.25 m · 3.5 × 2.0 m
CHF 9'417
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