Geräte mit einer freien Fallhöhe von höchstens 60 cm. Bis zu dieser Höhe verlangt die EN 1177 keinen stossdämpfenden Belag — gewachsener Rasen genügt. Das macht diese Geräte zur wirtschaftlichsten Art, einen Kita- oder Kleinkindbereich einzurichten: kein Aushub, keine Platten, keine Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Unter 60 cm freier Fallhöhe entfällt die Pflicht zum stossdämpfenden Belag; der Fallraum von 1.5 m rund um das Gerät bleibt. Für Kinder unter drei Jahren gelten zusätzlich engere Öffnungsmasse gegen Kopf- und Körperdurchschlupf, und Podeste brauchen früher geschlossene Brüstungen.
Sport-Thieme
Playparc Safari-Parc Einzelelement „Ketten-Schlaufen-Brücke“
Fallhöhe 0.43 m · 6.2 × 3.9 m
CHF 2'344
ca. 6 Wochen
Bürli
Wurm
Fallhöhe 0.47 m · 4.2 × 0.1 m
CHF 3'384
ca. 6 Wochen
Seibel Spielplatzgeräte
Minispielanlage mit Steg Kelten
Fallhöhe 0.59 m · 9.0 × 6.7 m
Preis auf Anfrage
ca. 6 Wochen