Ein gutes Spielplatzgerät lebt zwanzig Jahre und länger — wenn man die Teile tauscht, die sich abnutzen. Wer einen Schäkel für zwölf Franken rechtzeitig ersetzt, spart die Ersatzbeschaffung für tausende Franken. Genau dafür führen wir Ersatzteile aller grossen Hersteller in einer eigenen Kategorie.
Teil 7 verpflichtet Betreiber zu regelmässigen Kontrollen: visuelle Routineinspektion, operative Inspektion alle 1–3 Monate und die jährliche Hauptinspektion. Verschlissene Teile — Sitze, Ketten, Schäkel, Netze, Federn — müssen ersetzt werden, und zwar so, dass die Gerätesicherheit erhalten bleibt. Originalersatzteile oder gleichwertige geprüfte Teile bewahren die Konformität des Geräts.
Norna
Kreuzfuss für Verkehrsschild
0.5 × 0.5 m
CHF 86
ca. 6 Wochen
Kaiser & Kühne
Spieltisch (rund)
1.1 × 1.0 m
Preis auf Anfrage
ca. 6 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Pfostenschuh variabel
CHF 86
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Pfostenschuh mit Doppelschwert 1883 - G1
CHF 203
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Pfostenschuh mit Doppelschwert 1880 - G1
CHF 218
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Bodenhülse feuerverzinkt 0714
CHF 229
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Bodenanker - für Federwippgerät, Tellerbefestigung
CHF 238
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Bodenanker - für Federwippgerät, Bügelbefestigung
CHF 317
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Montageflansch Edelstahlpumpe, zum Einbetonieren
CHF 384
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Pfostenschuh mit Halbschale - G1
CHF 384
ca. 13 Wochen
Seibel Spielplatzgeräte
Kugelbahn Stahlpfosten 1m Vario für geraden Anschluß mit Einschlagbodenhülse
Preis auf Anfrage
ca. 6 Wochen
Seibel Spielplatzgeräte
Kugelbahn Stahlpfosten 1m Vario für V-Rinnen mit Einschlagbodenhülse
Preis auf Anfrage
ca. 6 Wochen
Visuelle Routinekontrolle wöchentlich bis monatlich, operative Inspektion alle ein bis drei Monate, Hauptinspektion einmal jährlich durch eine sachkundige Person.
Der Betreiber — Gemeinde, Schule, Kita oder Eigentümerschaft. Ohne dokumentierte Kontrollen trägt er im Schadenfall die Beweislast.
Die jährliche Vollprüfung des Gesamtzustands: Geräte, Fundamente, Verschleissteile, Fallräume, Fallschutzbelag und Normkonformität, dokumentiert mit Befund und Massnahme.
Bei einem dringenden Mangel mit Verletzungsgefahr ja, bis zur Behebung. Wichtige und empfohlene Mängel lassen sich planen.