Ein gutes Spielplatzgerät lebt zwanzig Jahre und länger — wenn man die Teile tauscht, die sich abnutzen. Wer einen Schäkel für zwölf Franken rechtzeitig ersetzt, spart die Ersatzbeschaffung für tausende Franken. Genau dafür führen wir Ersatzteile aller grossen Hersteller in einer eigenen Kategorie.
Teil 7 verpflichtet Betreiber zu regelmässigen Kontrollen: visuelle Routineinspektion, operative Inspektion alle 1–3 Monate und die jährliche Hauptinspektion. Verschlissene Teile — Sitze, Ketten, Schäkel, Netze, Federn — müssen ersetzt werden, und zwar so, dass die Gerätesicherheit erhalten bleibt. Originalersatzteile oder gleichwertige geprüfte Teile bewahren die Konformität des Geräts.
Maier Spielplatzgeräte
Poller Randeinfassung 0791, Robinie
Fallhöhe 0.25 m
CHF 128
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Randeinfassung 0792-2, 200 cm, Robinie
Fallhöhe 0.25 m
CHF 192
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Randeinfassung 0792-3, 300 cm, Robinie
Fallhöhe 0.25 m
CHF 224
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Randeinfassung 0792-4, 400 cm, Robinie
Fallhöhe 0.25 m
CHF 283
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Orientierungshilfen für Sitzschaukel 582
Fallhöhe 0.4 m
CHF 3'888
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Wackelstrauss 1951
Fallhöhe 0.8 m
CHF 6'136
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Befestigungsmaterial Klettergriffe für EME-1905
CHF 44
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Befestigungsmaterial Klettergriffe, 10 mm
CHF 74
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Befestigungsmaterial Klettergriffe, 18 mm
CHF 75
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Befestigungsmaterial Klettergriffe, 15 mm
CHF 75
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Befestigungsmaterial Klettergriffe, 27 mm
CHF 77
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Ersatz-Strickleiter für Vogelnestkombination 5220
CHF 477
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Ersatz-Holzbau inkl. Strickleiter
CHF 2'001
ca. 13 Wochen
Maier Spielplatzgeräte
Spielhaus Fred 145
CHF 4'432
ca. 13 Wochen
Visuelle Routinekontrolle wöchentlich bis monatlich, operative Inspektion alle ein bis drei Monate, Hauptinspektion einmal jährlich durch eine sachkundige Person.
Der Betreiber — Gemeinde, Schule, Kita oder Eigentümerschaft. Ohne dokumentierte Kontrollen trägt er im Schadenfall die Beweislast.
Die jährliche Vollprüfung des Gesamtzustands: Geräte, Fundamente, Verschleissteile, Fallräume, Fallschutzbelag und Normkonformität, dokumentiert mit Befund und Massnahme.
Bei einem dringenden Mangel mit Verletzungsgefahr ja, bis zur Behebung. Wichtige und empfohlene Mängel lassen sich planen.