



Hier liegt die teuerste Verwechslung im ganzen Sortiment: Gartentrampoline sind nach EN 71-14 als Spielzeug für den häuslichen Gebrauch geprüft — für Schule, Kita und öffentlichen Spielplatz genügt das nicht, dort gilt EN 1176. Bodentrampoline sind bodengleich eingebaut, haben also keine Absturzhöhe und brauchen keinen Fallschutzbelag; entscheidend sind stattdessen der spaltfreie Übergang zwischen Sprungtuch und Rahmen und ein freier Bereich rundum ohne Kanten und Pfosten.
Fuchs Thun — ganzes Sortiment →
Artikel 2.60.04
| Fabrikant | Fuchs Thun |
|---|---|
| Artikel | 2.60.04 |
| Kategorie | Trampolin · sonstige |
| Freie Fallhöhe | 1 m |
| Platzbedarf Gerät | 5.5 × 5.5 m |
| Fallraum (Fläche) | ca. 67.2 m² |
| Montage | Einbau in Ortsverguss |
| Lieferzeit | ca. 6 Wochen |
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