



Gilt für jedes Spielplatzgerät: keine Fangstellen für Kopf, Hals, Finger und Kleidung; freie Fallhöhe höchstens 3 m; um jedes Gerät ein hindernisfreier Fallraum von mindestens 1.5 m — ab 1.5 m freier Fallhöhe wächst er auf ⅔ × Fallhöhe + 0.5 m. Über 60 cm Fallhöhe braucht der Boden stossdämpfende Eigenschaften nach EN 1177. Für Sport- und Vereinsbedarf gelten die jeweiligen Produktnormen — Zertifikate und Datenblätter finden Sie direkt am Artikel.
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Artikel 3.62.60
| Fabricant | Fuchs Thun |
|---|---|
| Article | 3.62.60 |
| Kategorie | Spieltürme · sonstige |
| Freie Fallhöhe | 1.8 m |
| Platzbedarf Gerät | 10.89 × 9.17 m |
| Fallraum (Fläche) | ca. 169 m² |
| Montage | Einbau in Ortsverguss |
| Material / Lebensdauer | Holz/kombiniert · rechnerisch ~18 Jahre |
Alternativen kommen bewusst von allen Herstellern — auch wenn Sie über eine Herstellerseite hier gelandet sind.
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