
Hier liegt die teuerste Verwechslung im ganzen Sortiment: Gartentrampoline sind nach EN 71-14 als Spielzeug für den häuslichen Gebrauch geprüft — für Schule, Kita und öffentlichen Spielplatz genügt das nicht, dort gilt EN 1176. Bodentrampoline sind bodengleich eingebaut, haben also keine Absturzhöhe und brauchen keinen Fallschutzbelag; entscheidend sind stattdessen der spaltfreie Übergang zwischen Sprungtuch und Rahmen und ein freier Bereich rundum ohne Kanten und Pfosten.
Larslaj — ganzes Sortiment →
Artikel 40125
| Produttore | Larslaj |
|---|---|
| Articolo | 40125 |
| Kategorie | Trampolin |
| Platzbedarf Gerät | 7.63 × 7.75 m |
| Fallraum (Fläche) | ca. 114 m² |
| Lieferzeit | ca. 6 Wochen |
Für dieses Gerät ist bei uns kein Material hinterlegt — wir nennen deshalb keine Lebensdauer. Fragen Sie uns, wir klären es beim Hersteller ab.
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