


Hier liegt die teuerste Verwechslung im ganzen Sortiment: Gartentrampoline sind nach EN 71-14 als Spielzeug für den häuslichen Gebrauch geprüft — für Schule, Kita und öffentlichen Spielplatz genügt das nicht, dort gilt EN 1176. Bodentrampoline sind bodengleich eingebaut, haben also keine Absturzhöhe und brauchen keinen Fallschutzbelag; entscheidend sind stattdessen der spaltfreie Übergang zwischen Sprungtuch und Rahmen und ein freier Bereich rundum ohne Kanten und Pfosten.
| Fabrikant | Buglo |
|---|---|
| Artikel | 4210 |
| Kategorie | Trampolin |
| Freie Fallhöhe | 0.9 m |
| Platzbedarf Gerät | 1.36 × 5.02 m |
| Fallraum (Fläche) | ca. 25.6 m² |
| Alter | 3 – 12 Jahre |
| Lieferzeit | ca. 8 Wochen |
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